Digitales Beteiligungsforum 2021 – Anmeldung bis 30.04.2021

Noch bis Freitag könnt Ihr Euch für das digitale Beteiligungsforum 2021 anmelden. Gestaltet Special Olympics Deutschland und dessen Zukunft aktiv mit!
An fünf Terminen könnt Ihr mit uns aktiv in den Austausch gehen: 6. Mai, 10. Mai, 11. Mai, 17. Mai und 20. Mai
Also worauf wartet Ihr noch? Wir freuen uns auf Euch![😍]
Die Anmeldung und weitere Informationen findet Ihr hier:
specialolympics.de/news/national/2021/04/bitte-vormerken-digitales-beteiligungsforum-2021/



Infos zum Bundesinfektionsschutzgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,
aus den Beschlüssen zum Bundesinfektionsschutzgesetz ergeben sich mit dem Inkrafttreten verschiedene Änderungen. Die „Notbremse“ greift, wenn die 7-Tage-Inzidenz (Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner/Woche) in einer kreisfreien Stadt oder einem Kreis an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Entsprechende Regeln gelten dann am übernächsten Tag. Liegt beispielsweise in einem Kreis Montag, Dienstag und Mittwoch die Inzidenz über 100, gelten die Regeln ab Freitag. Die Maßnahmen enden, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt. Aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz ergeben sich für betroffene Kreise und kreisfreie Städte u.a. folgende Regelungen für den SPORT:
• Zwischen 22 und 5 Uhr gelten Ausgangsbeschränkungen. Nur in Ausnahmefällen darf die Wohnung oder das eigene Grundstück verlassen werden. Spaziergänge, Joggen, Fahrradfahren und vergleichbare Individualbewegungsarten bleiben bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine und nicht auf Sportanlagen. Diese sind ebenfalls ab 22 Uhr geschlossen zu halten.
• Kontaktloser Sport im Freien ist nur alleine, zu zweit oder dem eigenen Haushalt erlaubt. Kinder unter 14 Jahren dürfen kontaktlosen Sport draußen maximal zu fünft treiben. Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung (Schnelltestzentrum) auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen. Selbsttests reichen nicht aus.
Welche weiteren Regelungen gibt es?
Die Landesregierung hat zudem eine Neufassung des so genannten „100er-Erlasses“ veröffentlicht. Analog zur Bundesregelung muss der betroffene Kreis bzw. die betroffene kreisfreie Stadt diese Maßnahmen ebenfalls jeweils zum übernächsten Tag durch eine Allgemeinverfügung umsetzen.
• Für die Schulen, Kitas, Krippen und Horte hält die Landesregierung angesichts der bisherigen Erfahrungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens an den bisherigen Regelungen fest: Bei einer stabilen Inzidenz über 100 gelten hier Distanzlernen bzw. Notbetreuung. Das Gesundheitsamt kann als Ausnahme in diesem Bereich und in Abstimmung mit der örtlichen Schulaufsicht bzw. dem örtlichen Träger der Jugendhilfe entscheiden, dass die Umsetzung dieser Regelung erst zum Montag der Folgewoche erfolgt.
• Die Ausbildung von Hunden in Hundeschulen ist mit bis zu fünf Personen möglich.
Die Inzidenzahlen für die Kreise/ kreisfreie Städte im Internet: <www.schleswig-holstein.de/coronavirus-zahlen> . Informationen, ob Ihr Sportverein von der Neufassung des so genannten „100er-Erlasses“ betroffen ist, erhalten Sie bei den zuständigen Ämtern Ihres Kreises und/oder Ihrem Kreissportverband.
Die Auslegungen der Landesverordnung unterliegen derzeit einer ständigen Anpassung/Änderung. Daher empfehlen wir Ihnen dringend, sich parallel auch auf der FAQ-Seite der Landesregierung zu informieren.
Verordnungen und Erlasse des Landes im Internet: <www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse>
Mit freundlichen Grüßen i.A. Thomas Niggemann Geschäftsführer Vereins-, Verbandsentwicklung/Breitensport ——————————————————- Landessportverband Schleswig-Holstein e.V. Winterbeker Weg 49 24114 Kiel Tel.: 0431/64 86-0 E-Mail: corona(at)lsv-sh.de Internet:<www.lsv-sh.de> 

DEMONSTRATION 05. Mai 2021 um 15-17 Uhr – ZSL Nord e.V.

Sehr geehrte Damen und Herren,
am 05. Mai findet, wie jedes Jahr der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen statt. Auch in diesem Jahr wollen wir vom ZSL Nord e.V. auf diesen Tag aufmerksam machen und für Gleichberechtigung, Selbstbestimmung und Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen protestieren.

Die Demonstration findet am 05. Mai 2021 um 15-17 Uhr in Kiel statt. Wir versammeln uns um 15 Uhr auf dem Bahnhofsvorplatz und laufen dann zusammen zum Asmus-Bremer-Platz. Dort wird es eine kleine Kundgebung geben.

Die Demonstration findet unter Corona Auflagen statt. Deshalb bitten wir alle eine FFP2 Maske zu tragen und genügend Abstand zu halten. Bei einer Maskenbefreiung bitten wir Sie die entsprechenden Nachweise mitzubringen.

GebärdensprachdolmetscherInnen sind vor Ort.

Wir würden uns über Ihre Teilnahme freuen. Sehr gerne können Sie diese Ankündigung über Ihre Netzwerke verteilen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung!

#fuermehrselbstbestimmung #inklusionfueralle #deinestimmefuerinklusion

Mit freundlichen Grüßen
Janine Kolbig
Geschäftsführung

[zsl logo]
Saarbrückenstraße 54 | D-24114 Kiel
0431 – 12812653 | 0174 – 2421618
kolbig@zsl-nord.de <mailto:kolbig@zsl-nord.de> | www.zsl-nord.de <www.zsl-nord.de/>

Zentrum für selbstbestimmtes Leben Norddeutschland e.V.
Saarbrückenstraße 54 (3. OG)
24114 Kiel

Vorstand: Stefan Jöns, Janine Kolbig
Amtsgericht Kiel
Registernummer: 6683
Steuernummer: 20/294/88783

GLS Bank
DE 25 430609672063826300
GENODEM1GLS

Datenschutz
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Digitales Sportfest 7. April 2021

Wir wollen uns bewegen – auch wenn das derzeit in Sporthallen leider nicht möglich ist.
Gemeinsam Sport machen und Spaß haben geht aber auch online!

Der Bereich Sport und Inklusion von der Evangelischen Stiftung Alsterdorf veranstaltet gemeinsam mit Leben mit Behinderung Hamburg, ParkSportinsel e.V., Special Olympics und FiT-Fit im Team am 7. April ein Digitales Sportfest.

Seien Sie dabei und verbringen mit uns einen sportlichen Nachmittag.
Es wird ein großes, inklusives Angebot unterschiedlicher Sportarten geben, so dass jeder sich seine Lieblingssportart aussuchen kann. Angeboten werden zum Beispiel Bewegungen zum Aufwärmen, Gymnastik-Übungen, Lach-Yoga oder Sport mit Tanz-Musik. So kann jeder wählen, was ihr oder ihm am besten gefällt – oder etwas ganz Neues ausprobieren.
Alle Angebote sind so angelegt, dass keine Vorkenntnisse notwendig sind. Jeder kann überall mitmachen und jederzeit anfangen und aufhören. Hier gibt es das PROGRAMM <www.sport-alsterdorf.de/sportveranstaltungen/digitales-sportfest/>
Die Veranstaltung findet ausschließlich online über Zoom und Teams statt und ist für alle Teilnehmer*innen kostenlos. Den Link zur Einwahl erhalten Sie nach der Anmeldung. Bei der Veranstaltung werden Gebärdendolmetscher*innen anwesend sein.
Anmeldung bis zum 6. April 2021 HIER <forms.office.com/Pages/ResponsePage.aspx?id=6JH-10BVzEOWJH9UcqjKrvYIC6w_S2xKicgWowic67NUMVMzQ0hWTzVDRUVYNVdOUkRQSVRJN1I2TSQlQCN0PWcu>

<www.sport-alsterdorf.de/>

Evangelische Stiftung Alsterdorf Sport und Inklusion Paul-Stritter-Weg 7 22297 Hamburg Telefon +49 40 5077 3200 Fax +49(40)5077 4111
Louise.Thieme@alsterdorf.de <mailto:Louise.Thieme@alsterdorf.de> <www.sport-alsterdorf.de>
Engagieren Sie sich für die chancengleiche Teilhabe in unserer Gesellschaft, damit keiner außen vor bleibt. Unterstützen Sie die Arbeit der Ev. Stiftung Alsterdorf.
<www.alsterdorf.de/spenden/jetzt-spenden.html>
Vorsitzender des Stiftungsrats: Uwe Kruschinski Vorstand: Ulrich Scheibel, Hanne Stiefvater, Dr. Thilo von Trott Steuer-Nr. 17 409 00559 ; Ust-IdNr. DE 118 715 114