Landesregierung beschließt neue Corona-Bekämpfungsverordnung / Neue Regeln ab 17. Mai

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Datum11.05.2021
KIEL. Neue Kontaktregeln in den Außenbereichen, mehr Möglichkeiten für Freizeit- und Kulturangebote, Jugendarbeit und Sport, Beherbergungsangebote und Innengastronomie: Die Landesregierung hat heute (11. Mai) eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen und damit die in der vergangenen Woche angekündigten Öffnungsschritte umgesetzt. Die neuen Regeln, die insbesondere außerhalb geschlossener Räume wieder mehr gemeinsame Aktivitäten ermöglichen, gelten ab Montag, 17. Mai. Ministerpräsident Daniel Günther: „Schleswig-Holstein hat seit Januar eine 7-Tage-Inzidenz, die deutlich unter 100 liegt. Aktuell ist der Wert bei 50. In der Tendenz sinkt diese Marke weiter. Unser Bundesland hat sich stets streng an die Verabredungen der Ministerpräsidentenkonferenz gehalten, ebenso an den vereinbarten Stufenplan, der sowohl Öffnungen als auch restriktivere Maßnahmen im Fall steigender Inzidenzwerte vorsieht.“ Deshalb könne Schleswig-Holstein nun einen weiteren Öffnungsschritt machen – „er ist angesichts der Lage verantwortbar und ermöglicht in vielen Lebensbereichen wieder mehr Miteinander. Ich setze darauf, dass sich Einheimische und Urlauber an diese Regeln halten werden“, so der Ministerpräsident.
Die wichtigsten Neuregelungen:
* Gelockerte Kontaktregelungen für private Treffen im Außenbereich: Insgesamt zehn Personen aus bis zu zehn Haushalten dürfen sich treffen. Im Innenbereich bleiben die bisherigen Kontaktregelungen gültig. * Veranstaltungen im Außenbereich sind in der Regel mit negativen Tests der Teilnehmenden und weiteren Auflagen möglich. * Sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. auf Campingplätzen oder in Freibädern) dürfen mit Ausnahme von Saunen und Whirlpools geöffnet werden. * Bei Versammlungen außerhalb geschlossener Räume wird die zulässige Teilnehmerzahl auf 250 erhöht (bislang max. 100). * Gaststätten dürfen unter Auflagen auch ihre Innenbereiche wieder öffnen: So müssen Gäste einen Testnachweis vorlegen, vollständig Geimpfte (mindestens zwei Wochen nach der zweiten Impfung) müssen Impfausweis oder -bescheinigung vorlegen. Grundsätzlich dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen. Außerhalb geschlossener Räume dürfen an einem Tisch nun grundsätzlich bis zu zehn Personen (aus zehn Haushalten) sitzen. * Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe dürfen unter Auflagen auch für touristische Übernachtungen öffnen. So müssen Gäste bei der Anreise negative Tests vorweisen (max. 24 Stunden alt beim Antigen-Schnelltest / 48 Stunden bei PCR). Alle 72 Stunden müssen weitere Nachweise vorgelegt werden. * Die Ausflugsschifffahrt wird unter Auflagen zugelassen. * Zusätzliche Außenbereiche von Freizeit- und Kultureinrichtungen können öffnen wie z.B. Freizeitparks – für einen Besuch von Kultureinrichtungen im Innenbereich (Museen, Ausstellungen) sind negative Tests erforderlich. * Im Sport ist wieder mehr möglich: Im Innenbereich dürfen nun bis zu zehn Kinder und Jugendliche ohne Körperkontakt in festen Gruppen und unter Anleitung Sport treiben. Im Außenbereich ist dies mit bis zu 20 Kindern und Jugendlichen möglich. Das Schwimmen in Bahnen und Schwimmunterricht in Freibädern und Außenbecken wird erlaubt. Es sind unter Auflagen wieder Wettkämpfe im Amateursport außerhalb geschlossener Räume möglich. * Außerschulische Bildungsangebote sind in den Außenbereichen (mit Auflagen) wieder als Präsenzangebote möglich. * Angebote der Kinder- und Jugendhilfe dürfen nunmehr draußen mit bis zu 20 Kindern stattfinden, in Innenbereichen mit bis zu 10 Kindern. * Bei Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften werden die möglichen Teilnehmerzahlen außerhalb geschlossener Räume auf max. 250 erhöht (bislang 100). * Bestattungen bzw. Trauerfeiern können im Außenbereich mit bis zu 100 Personen stattfinden (innen 50). Die Verordnung wird veröffentlicht im Internet: www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse <www.schleswig-holstein.de/_kurzurls/C/coronavirus-erlasse.html> Verantwortlich für diesen Pressetext: Peter Höver, Frank Zabel, Patrick Kraft | Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel | Tel. 0431 988-1704 | Fax 0431 988-1977 | E-Mail: regierungssprecher@stk.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de <www.schleswig-holstein.de/DE/Home/home_node.html> | Die Staatskanzlei im Internet: www.schleswig-holstein.de/stk <www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/i_node.html>
Gerd Neuner
Kiel e.V.
www.neue-arbeit-kiel.de <www.nordbretter.de> <www.intus-sport.de><www.includo-festival.com>



Sport und Rassismus

Liebe Vereinskollegen*innen und Integrationslotsen*innen,

gern verweise ich nochmal auf das am Samstag im digitalen Format
angebotene Seminar zum Thema: Rassismus, rechte Tendenzen und Partizipation (Demokratie) im Sport (8 LE)

Im Sportbereich begegnet oftmals den Beteiligten ein offener oder auch versteckter Rassismus. Sei es als Zuschauer oder als aktive Sportbeteilig*te.

Wie kann mit dieser Problematik umgegangen werden?

Im Seminar sollen einige Vorkommnisse beleuchtet und diskutiert werden. An Fällen aus der persönlichen Erfahrung werden emotionale Erfahrungen dargestellt und herausgearbeitet, wie eine Herangehensweise aussehen kann.

Ist es möglich eine subjektive und auch objektive Haltung zu Rassismus einzunehmen?
Wie kann dem persönlich und gesellschaftlich begegnet werden?

Termin 08.05.2021, 10 – 17 Uhr
Ort digitales Format über zoom
Referenten lehrteam Programm „Integration durch Sport“
Lehrgangsleitung Tobias Ziehn
Gebühr !5 Euro inkl. Verpflegung (Ausnahmeregelung für bereits eingestellte Integrationslotsinnen und –lotsen kostenfrei)

Zielgruppe Alle Akteure aus den Sportvereinen und -verbänden des Landessportverbandes Schleswig-Holstein, ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter/innen und Interessierte aller Nationalitäten, Herkunftsländer und Religionsgemeinschaften

Anmeldung Bildungsportal
LSV-Bildungswerk, Winterbeker Weg 49
24114 Kiel, Tel. 0431 6486 – 114
bildungswerk@lsv-sh.de <mailto:bildungswerk@lsv-sh.de>

Weitere Seminarangebote in der Reihe „Fit für Vielfalt“ entnehmt bitte der beigefügten Übersicht.
Wir hoffen, auch bald wieder die Seminare in Präsenz stattfinden zu lassen. Im Moment ist es dem Sport untersagt.

Beste Grüße

Karsten Lübbe
Programmleiter
DOSB-Bundesprogramm Integration durch Sport
Landessportverband Schleswig-Holstein e.V.
Winterbeker Weg 49
24114 Kiel
Tel. 0431-6486-107
Fax.0431-6486-296
Karsten.luebbe@lsv-sh.de <mailto:Karsten.luebbe@lsv-sh.de>
integration@lsv-sh.de <mailto:integration@lsv-sh.de>
www.facebook.com/SportundIntegrationLSVSH/ <www.facebook.com/SportundIntegrationLSVSH/>

[DOSB_Logo_Integration_durch_Sport_kleincmyk_300dpi]

www.integration-durch-sport.de <www.integration-durch-sport.de/>

Den Landessportverband Schleswig-Holstein e.V. finden Sie im Internet unter www.lsv-sh.de <www.lsv-sh.de/> – schauen Sie doch mal rein …
Die aktuelle LSV-Monatsschrift „Sportforum“ finden Sie unter: www.lsv-sh.de/presse-medien/verbandsmagazin-sportforum <www.lsv-sh.de/sportforum>



Digitales Beteiligungsforum 2021 – Anmeldung bis 30.04.2021

Noch bis Freitag könnt Ihr Euch für das digitale Beteiligungsforum 2021 anmelden. Gestaltet Special Olympics Deutschland und dessen Zukunft aktiv mit!
An fünf Terminen könnt Ihr mit uns aktiv in den Austausch gehen: 6. Mai, 10. Mai, 11. Mai, 17. Mai und 20. Mai
Also worauf wartet Ihr noch? Wir freuen uns auf Euch![😍]
Die Anmeldung und weitere Informationen findet Ihr hier:
specialolympics.de/news/national/2021/04/bitte-vormerken-digitales-beteiligungsforum-2021/



Infos zum Bundesinfektionsschutzgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,
aus den Beschlüssen zum Bundesinfektionsschutzgesetz ergeben sich mit dem Inkrafttreten verschiedene Änderungen. Die „Notbremse“ greift, wenn die 7-Tage-Inzidenz (Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner/Woche) in einer kreisfreien Stadt oder einem Kreis an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Entsprechende Regeln gelten dann am übernächsten Tag. Liegt beispielsweise in einem Kreis Montag, Dienstag und Mittwoch die Inzidenz über 100, gelten die Regeln ab Freitag. Die Maßnahmen enden, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt. Aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz ergeben sich für betroffene Kreise und kreisfreie Städte u.a. folgende Regelungen für den SPORT:
• Zwischen 22 und 5 Uhr gelten Ausgangsbeschränkungen. Nur in Ausnahmefällen darf die Wohnung oder das eigene Grundstück verlassen werden. Spaziergänge, Joggen, Fahrradfahren und vergleichbare Individualbewegungsarten bleiben bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine und nicht auf Sportanlagen. Diese sind ebenfalls ab 22 Uhr geschlossen zu halten.
• Kontaktloser Sport im Freien ist nur alleine, zu zweit oder dem eigenen Haushalt erlaubt. Kinder unter 14 Jahren dürfen kontaktlosen Sport draußen maximal zu fünft treiben. Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung (Schnelltestzentrum) auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen. Selbsttests reichen nicht aus.
Welche weiteren Regelungen gibt es?
Die Landesregierung hat zudem eine Neufassung des so genannten „100er-Erlasses“ veröffentlicht. Analog zur Bundesregelung muss der betroffene Kreis bzw. die betroffene kreisfreie Stadt diese Maßnahmen ebenfalls jeweils zum übernächsten Tag durch eine Allgemeinverfügung umsetzen.
• Für die Schulen, Kitas, Krippen und Horte hält die Landesregierung angesichts der bisherigen Erfahrungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens an den bisherigen Regelungen fest: Bei einer stabilen Inzidenz über 100 gelten hier Distanzlernen bzw. Notbetreuung. Das Gesundheitsamt kann als Ausnahme in diesem Bereich und in Abstimmung mit der örtlichen Schulaufsicht bzw. dem örtlichen Träger der Jugendhilfe entscheiden, dass die Umsetzung dieser Regelung erst zum Montag der Folgewoche erfolgt.
• Die Ausbildung von Hunden in Hundeschulen ist mit bis zu fünf Personen möglich.
Die Inzidenzahlen für die Kreise/ kreisfreie Städte im Internet: <www.schleswig-holstein.de/coronavirus-zahlen> . Informationen, ob Ihr Sportverein von der Neufassung des so genannten „100er-Erlasses“ betroffen ist, erhalten Sie bei den zuständigen Ämtern Ihres Kreises und/oder Ihrem Kreissportverband.
Die Auslegungen der Landesverordnung unterliegen derzeit einer ständigen Anpassung/Änderung. Daher empfehlen wir Ihnen dringend, sich parallel auch auf der FAQ-Seite der Landesregierung zu informieren.
Verordnungen und Erlasse des Landes im Internet: <www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse>
Mit freundlichen Grüßen i.A. Thomas Niggemann Geschäftsführer Vereins-, Verbandsentwicklung/Breitensport ——————————————————- Landessportverband Schleswig-Holstein e.V. Winterbeker Weg 49 24114 Kiel Tel.: 0431/64 86-0 E-Mail: corona(at)lsv-sh.de Internet:<www.lsv-sh.de> 

DEMONSTRATION 05. Mai 2021 um 15-17 Uhr – ZSL Nord e.V.

Sehr geehrte Damen und Herren,
am 05. Mai findet, wie jedes Jahr der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen statt. Auch in diesem Jahr wollen wir vom ZSL Nord e.V. auf diesen Tag aufmerksam machen und für Gleichberechtigung, Selbstbestimmung und Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen protestieren.

Die Demonstration findet am 05. Mai 2021 um 15-17 Uhr in Kiel statt. Wir versammeln uns um 15 Uhr auf dem Bahnhofsvorplatz und laufen dann zusammen zum Asmus-Bremer-Platz. Dort wird es eine kleine Kundgebung geben.

Die Demonstration findet unter Corona Auflagen statt. Deshalb bitten wir alle eine FFP2 Maske zu tragen und genügend Abstand zu halten. Bei einer Maskenbefreiung bitten wir Sie die entsprechenden Nachweise mitzubringen.

GebärdensprachdolmetscherInnen sind vor Ort.

Wir würden uns über Ihre Teilnahme freuen. Sehr gerne können Sie diese Ankündigung über Ihre Netzwerke verteilen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung!

#fuermehrselbstbestimmung #inklusionfueralle #deinestimmefuerinklusion

Mit freundlichen Grüßen
Janine Kolbig
Geschäftsführung

[zsl logo]
Saarbrückenstraße 54 | D-24114 Kiel
0431 – 12812653 | 0174 – 2421618
kolbig@zsl-nord.de <mailto:kolbig@zsl-nord.de> | www.zsl-nord.de <www.zsl-nord.de/>

Zentrum für selbstbestimmtes Leben Norddeutschland e.V.
Saarbrückenstraße 54 (3. OG)
24114 Kiel

Vorstand: Stefan Jöns, Janine Kolbig
Amtsgericht Kiel
Registernummer: 6683
Steuernummer: 20/294/88783

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DE 25 430609672063826300
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Datenschutz
Wir weisen darauf hin, dass Ihre Daten vertraulich verwendet werden. Nach der Datenschutz-Grundverordnung werden ab dem 25.05.2018 Ihre sensiblen Daten nur für Ihr Anliegen gespeichert. Sie können jederzeit Einsicht in die von Ihnen gespeicherten Daten verlangen oder uns zum Löschen Ihrer Daten auffordern. Weiteres können Sie in unserer Datenschutzerklärung im Anhang entnehmen.

Der Inhalt dieser E-Mail ist vertraulich und ausschließlich für den/die bezeichneten Adressaten bestimmt. Wenn Sie nicht die vorgesehene Adressat dieser E-Mail oder dessen Vertreter sein sollten, beachten Sie bitte, dass jede Form der Kenntnisnahme, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe des Inhaltes dieser E-Mail unzulässig ist. In diesem Fall setzen Sie sich bitte mit dem Absender der E-Mail in Verbindung



Digitales Sportfest 7. April 2021

Wir wollen uns bewegen – auch wenn das derzeit in Sporthallen leider nicht möglich ist.
Gemeinsam Sport machen und Spaß haben geht aber auch online!

Der Bereich Sport und Inklusion von der Evangelischen Stiftung Alsterdorf veranstaltet gemeinsam mit Leben mit Behinderung Hamburg, ParkSportinsel e.V., Special Olympics und FiT-Fit im Team am 7. April ein Digitales Sportfest.

Seien Sie dabei und verbringen mit uns einen sportlichen Nachmittag.
Es wird ein großes, inklusives Angebot unterschiedlicher Sportarten geben, so dass jeder sich seine Lieblingssportart aussuchen kann. Angeboten werden zum Beispiel Bewegungen zum Aufwärmen, Gymnastik-Übungen, Lach-Yoga oder Sport mit Tanz-Musik. So kann jeder wählen, was ihr oder ihm am besten gefällt – oder etwas ganz Neues ausprobieren.
Alle Angebote sind so angelegt, dass keine Vorkenntnisse notwendig sind. Jeder kann überall mitmachen und jederzeit anfangen und aufhören. Hier gibt es das PROGRAMM <www.sport-alsterdorf.de/sportveranstaltungen/digitales-sportfest/>
Die Veranstaltung findet ausschließlich online über Zoom und Teams statt und ist für alle Teilnehmer*innen kostenlos. Den Link zur Einwahl erhalten Sie nach der Anmeldung. Bei der Veranstaltung werden Gebärdendolmetscher*innen anwesend sein.
Anmeldung bis zum 6. April 2021 HIER <forms.office.com/Pages/ResponsePage.aspx?id=6JH-10BVzEOWJH9UcqjKrvYIC6w_S2xKicgWowic67NUMVMzQ0hWTzVDRUVYNVdOUkRQSVRJN1I2TSQlQCN0PWcu>

<www.sport-alsterdorf.de/>

Evangelische Stiftung Alsterdorf Sport und Inklusion Paul-Stritter-Weg 7 22297 Hamburg Telefon +49 40 5077 3200 Fax +49(40)5077 4111
Louise.Thieme@alsterdorf.de <mailto:Louise.Thieme@alsterdorf.de> <www.sport-alsterdorf.de>
Engagieren Sie sich für die chancengleiche Teilhabe in unserer Gesellschaft, damit keiner außen vor bleibt. Unterstützen Sie die Arbeit der Ev. Stiftung Alsterdorf.
<www.alsterdorf.de/spenden/jetzt-spenden.html>
Vorsitzender des Stiftungsrats: Uwe Kruschinski Vorstand: Ulrich Scheibel, Hanne Stiefvater, Dr. Thilo von Trott Steuer-Nr. 17 409 00559 ; Ust-IdNr. DE 118 715 114 

Corona: Öffnung nach Lockdown in Kiel mit kostenlosen Testungen und App zur Kontaktnachverfolgung

Landeshauptstadt Kiel Pressemeldung vom 5. MÄRZ 2021
weitergeleitet
Ab Montag sind in Kiel kostenlose Schnelltests möglich – App Luca steht für einfache Kontaktnachverfolgung zur Verfügung
Verbunden mit den schrittweisen Öffnungen des Einzelhandels, kultureller Einrichtungen, Sportzentren, Kitas und Schulen in vielen Bundesländern übernimmt der Bund ab der kommenden Woche die Kosten für einen Corona-Schnelltest pro Woche für jede*n Bürger*in. Nach § 9 der Landesverordnung gilt für die Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen, bei denen die Kund*innen keine Maske tragen können, dass sie ein negatives Testergebnis vom selben Tag in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorlegen müssen. Darüber hinaus können Fahr- und Flugschulen mit entsprechenden Hygienekonzepten am Montag wieder öffnen, wobei auch hier immer dann, wenn keine Maske getragen werden kann, ein tagesaktueller COVID-19-Schnell- oder -Selbsttest der Kund*innen und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung sind. „Uns ist es gelungen, innerhalb kürzester Zeit Testmöglichkeiten zu mobilisieren, in denen sich die Kieler*innen ab Montag kostenlos testen lassen können“, kündigt Oberbürgermeister Ulf Kämpfer an. Nach dem monatelangen Lockdown freuen wir uns über erste Öffnungsschritte, die wir so mit kostenlosen Schnelltests verbinden und damit die Voraussetzungen verbessern, dass die Infektionszahlen im Zuge der Öffnung nicht steigen.“
Die Landeshauptstadt Kiel richtet am Wochenende Zentren ein, in denen sich die Kieler*innen ab Montag kostenlos auf das COVID-19 Virus testen lassen können. Geplant ist dabei der bereits bestehende Standort am Bootshafen. Darüber hinaus wird der Bedarf für die Einrichtung weiterer Testeinrichtungen in den kommenden Tagen geprüft. Mehr Informationen dazu werden dazu am Montag unter anderem auf www.kiel.de <www.kiel.de/> veröffentlicht. Wer sich in den Zentren testen lassen will, muss sich ausweisen und schriftlich versichern, dass er*sie lediglich einen Test pro Woche auf diese Art und Weise in Anspruch nimmt. „Danke an meine Mitarbeiter*innen und an alle, die dieses schnelle kostenfreie Angebot hier in Kiel möglich gemacht haben“, sagt Gesundheitsdezernent Gerwin Stöcken. „Zugleich müssen wir weiterhin konsequent impfen und dafür jeden verfügbaren Impfstoff einsetzen. Und ganz wichtig – weiterhin gelten die Hygieneregeln. Bitte nicht nachlassen und Abstand halten, Hände waschen und medizinische Maske tragen.“ Darüber hinaus hat die Landeshauptstadt Kiel die Grundlage für die Kontaktnachverfolgung über Smartphone-Apps wie Luca geschaffen. Das Amt für Gesundheit wird künftig die Daten der bundesweit kostenlosen Luca-App im Falle eines Verdachts auf Nachfrage entschlüsseln, um die Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten. Die Idee hinter Apps wie Luca: Es soll überflüssig werden, dass Menschen bei jedem Restaurant- oder Konzertbesuch ihren Namen und ihre Adresse auf einen Zettel schreiben, den der*die Wirt*in oder Veranstalter*in dann für eine mögliche Kontaktnachverfolgung aufheben und im Infektionsfall an das Gesundheitsamt übergeben muss. Stattdessen sollen Nutzer*innen der App mit wenig Aufwand ihren Besuch im Restaurant dokumentieren können. Das Gesundheitsamt erhält dann nach Freigabe durch die Nutzer*innen den elektronischen Zugang zu den Daten. „Wir freuen uns sehr, dass wir gemeinsam mit der Verwaltung hier sehr schnell ein wichtiges Werkzeug für mehr Öffnung des Einzelhandels, der Veranstaltungsbranche und der Restaurants sowie Hotels schaffen konnten“, freut sich Uwe Wanger, Geschäftsführer der Kiel-Marketing GmbH. „Weg von der Zettelwirtschaft, hin zu mehr Normalität und zu einer größeren Sicherheit, denn das Gesundheitsamt kann mit der Luca-App bei Gefahr schnell handeln.“
Weitere Informationen gibt es unter www.kiel-sailing-city.de/luca <www.kiel-sailing-city.de/luca> und unter www.kiel.de/coronavirus <www.kiel.de/coronavirus> .

Kiel e.V.
www.neue-arbeit-kiel.de <www.nordbretter.de> <www.intus-sport.de><www.includo-festival.com>



Verschiebung der 1. Special Olympics SH Landesspiele in Kiel

Offener Brief von Special Olympics Schleswig-Holstein zum Stand der 1.Landesspiele SO SH Kiel 2021

Verschiebung der 1.SO SH Landesspiele in Kiel

Durch die Regularien von Special Olympics Deutschland (SOD) zur Teilnahme an den Nationalen Spielen, müssen alle Landesverbände Landesspiele als Anerkennungswettbewerbe durchführen. (mehr lesen…)

Tag des Sports 2018

Tag des Sports 2018
Landessportverband Schleswig-Holstein

Kiel, 02. Sept. 10-18 Uhr

Haus des Sports, Winterbeker Weg, Moorteichwiese, PLAZA

Auch in diesem Jahr wird das InTuS-Netzwerk mit seinen Kooperationspartnern den Tag des Sports mit einem vielfältigen Mitmach-Angebot für Menschen mit und ohne Einschränkungen bereichern.

Auf der Integrationsmeile auf dem Plaza-Gelände, direkt am Winterbeker Weg können ungewohnte Sportangebote von Groß und Klein ausprobiert werden.

Probieren Sie einmal blind Goalball oder Tischfußball (Showdown) zu spielen, meistern Sie einen Hindernis-Parcour im Rollstuhl oder testen Sie eine Eskimo-Rolle auf dem Trockenen. Dies und weitere Sport-Angebote, sowie viele nützliche Informationen halten die InTuS-Kooperationspartner für Sie bereit

Sie finden uns zwischen Winterbeker Weg und dem Plaza Gebäude (hinterer Parkplatz).

Ihr Intus Kieler Netzwerk Sport&Inklusion